
„ Jagd ohne Hund, ist Schund“
Dieser Leitsatz hat auch in der heutigen Zeit noch seine Gültigkeit. Das Landesjagdgesetz fordert für Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden und bei der Jagd auf Wasserwild den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden. Der Gesetzgeber schreibt darüber hinaus der jagdausübungsberechtigten Person vor, dass ihr für ihren Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen muss.
Die Brauchbarkeit eines Jagdhundes wird durch die Brauchbarkeitsprüfung nachgewiesen.
Die Kreisgruppe Bad Kreuznach führt deshalb jährlich einen Hundeführerlehrgang durch. Dieser erstreckt sich über den Zeitraum von Ende März bist ca. Ende August und endet mit der Brauchbarkeitsprüfung .
Zugelassen sind Hunde, deren Elterntiere zweifelsfrei einer vom JGHV anerkannten Jagdhunderasse angehören.
Gerne beraten wir Jägerinnen und Jäger, die sich einen Jagdgebrauchshund anschaffen möchten, im Vorfeld über die verschiedenen Jagdhunderassen und deren Einsatzmöglichkeiten.
Die Hundeobleute:
Ulrich Tischner 0170-8001739
Silke Steinbring 0151-61009693
Jennifer Raab 0176-70027744





